ALLgemeine Geschäftsbedingungen bei einer Patenschaft

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Abschluss einer Tierpatenschaft zwischen dem Naturwildpark Freisen (Hermbacher Hof 2, 66629 Freisen) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

2. Kunden und Paten

Der Kunde hat die Möglichkeit eine oder mehrere Patenschaften für sich selbst oder für eine dritte Person abzuschließen (also die Patenschaft zu verschenken). In letzterem Fall sind Kunde und Pate verschiedene Personen.

3. Anzahl der Patenschaften

Die Anzahl der Patenschaften ist nicht auf die Anzahl der im Park lebenden Tiere begrenzt; ein Tier kann mehrere Paten haben. Eine Person kann Pate für mehrere Tiere sein.

4. Vertragslaufzeit

Eine Patenschaft gilt für ein Kalenderjahr. In einem begrenzten Zeitraum am Ende der Vertragslaufzeit kann die Patenschaft jeweils um ein Jahr verlängert werden. Dem Naturwildpark Freisen bleibt das Recht vorbehalten, eine Verlängerung abzulehnen.

5. Zertifikat

Für den Paten wird ein individuelles Zertifikat erstellt, das seine Patenschaft(-en) bescheinigt. Das Zertifikat erhält der Kunde nach Bezahlung als Datei und per Post.

6. Mittelverwendung

Die mit dem Verkauf der Patenschaften erwirtschafteten Gelder stehen dem Park zur freien Verfügung. Auf diese Weise wird die dort praktizierte Form der Landwirtschaft unterstützt, die eigenen Konzepten folgt, die darauf ausgerichtet sind, positive Effekte für Landschaft, Vieh und regionale Bevölkerung zu erzielen.

7. Tot oder Verkauf eines Tieres

Falls ein Tier innerhalb der Vertragslaufzeit einer Tierpatenschaft sterben sollte oder der Park sich aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen dazu entscheiden sollte, es nicht mehr im Park zu halten, gehen die Patenschaften für dieses Tier auf ein anderes Tier des Parks über, welches vom Park bestimmt wird.

8. Ausschluss von Ansprüchen

Weder für den Paten noch für den Kunden ergeben sich aus der Patenschaft Ansprüche an den Park, die über die Punkte 5, 6 und 7 hinausgehen.